Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung: 28.09.2026

MANZ-Noxtua ist bemüht, den Legal AI Workspace unter noxtua.manz.at im Einklang mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)) barrierefrei zugänglich zu machen.

Beschreibung der Dienstleistung

MANZ-Noxtua ist ein Legal AI Workspace für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Unternehmensjurist:innen sowie Justiz und Verwaltung. Über ein Nutzerkonto recherchieren Nutzer:innen in juristischen Fachinhalten, lassen Sachverhalte durch ein eigens für juristische Anwendungsfälle trainiertes KI-System analysieren und Dokumente KI-gestützt erstellen. Die Nutzung erfolgt browserbasiert; Arbeitsergebnisse werden in Text- und Dokumentform (u. a. als PDF- oder Word-Datei) bereitgestellt.

Geltende gesetzliche Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), insbesondere aus § 14 BaFG i.V.m. § 4 Abs. 3 BaFG. Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind (EN 301 549).

Inhalte mit Barrieren

Noxtua arbeitet intensiv daran, seine Websites und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  1. Nutzer von Screenreadern können auf Bedienelemente wie Schaltflächen, Links, Auswahl- und Eingabefelder stoßen, die keine verständliche Bezeichnung haben. Zudem sind einzelne englische Begriffe nicht als solche gekennzeichnet. 

  2. Die Struktur von Inhalten, etwa Überschriften, Listen und Tabellen, ist teilweise nicht korrekt hinterlegt. Dadurch sind auch Formatierungen und Quellenangaben in den Antworten des KI-Assistenten für Screenreader-Nutzer nicht immer verständlich oder nutzbar. 

  3. Bei vergrößerter Textdarstellung oder im Querformat können Inhalte abgeschnitten werden und nicht mehr erreichbar sein. Außerdem haben einige Texte und Bedienelemente einen zu geringen Kontrast. 

  4. Besucher, die mit der Tastatur navigieren, können bestimmte Dialoge und Formatierungsfunktionen nicht vollständig bedienen . Nach dem Schließen von Menüs und Dialogen springt der Tastaturfokus zudem teilweise an eine unerwartete Stelle.

  5. Das fortlaufende Einblenden der KI-Antworten („Streaming“) lässt sich nicht abschalten. Zudem werden Statusmeldungen, zum Beispiel beim Laden, Kopieren oder Erstellen einer Antwort, von Screenreader-Nutzern nicht immer ausgegeben. 

Die Barrierefreiheit des Legal-AI-Workspaces wurde durch unseren externen Dienstleister SVA System Vertrieb Alexander GmbH gemäß den Anforderungen der EN 301 549 überprüft. Die zuletzt durchgeführte Bewertung der Bereiche „Templates", „Template-Erstellung" und „Matrixtool" erfolgte am 16.07.2026 (2026.29). Die Bereiche „Login", „Menü", „Chat" und „Editor" wurden zuletzt am 28.09.2026 (2026.35) bewertet.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sozialministeriumservice - Landesstelle Oberösterreich

Abteilung OÖ6 - Marktüberwachung Digitale Barrierefreiheit

Gruberstraße 63, 4021 Linz

E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir begrüßen Ihr Feedback. Für Hinweise zu Barrieren oder Fragen zu dieser Erklärung wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: accessibility@noxtua.com

Anschrift: Große Hamburger Str. 17, 10115 Berlin, Deutschland

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit: 28.09.2026

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